Neues Verpackungsgesetz vom 01.01.2019

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es in Deutschland ein neues Verpackungsgesetz.

Da unsere Becher, Deckel usw. diesem neuen Gesetz unterliegen, konnte vereinbart werden, dass der Hersteller sich, für seine Produkte, die er uns liefert, bei der zentralen Registrierungsstelle, hat registrieren lassen.

Dieses bedeutet im "Umkehrschwung", dass er uns die Gebühren hierfür weiterberechnet.

Was dies für Sie als unseren Kunden genau bedeutet, kann ich Ihnen, in einem Satz zusammengefasst, sagen:

-Pro Becher, egal ob Plastik oder Pappe, Deckel, usw, werden wir 1 Cent  Lizenzgebühr, die wir auf der Rechnung separat ausweisen, weiter berechnen müssen.

Weitere Info`s hierzu auch unter: www.verpackungsgesetz2019.de

Mit der Hoffnung auf Ihr Verständniss verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

A-T-S Peter Rullmann GmbH / Th. Rullmann